Essenszuschuss im Homeoffice: Das muessen Arbeitgeber beachten
Seit der Pandemie arbeiten Millionen Deutsche regelmaessig im Homeoffice. Viele Arbeitgeber fragen sich: Kann der Essenszuschuss auch fuer Mahlzeiten im Homeoffice gewaehrt werden? Die kurze Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Rechtliche Grundlage
Der steuerfreie Essenszuschuss gemaess § 8 Abs. 2 EStG ist nicht an den Arbeitsort gebunden. Entscheidend ist, dass es sich um einen Arbeitstag handelt und die weiteren Voraussetzungen erfuellt sind.
Voraussetzungen im Homeoffice
- Es handelt sich um einen regulaeren Arbeitstag (kein Urlaub, Krankheit, Feiertag)
- Der Mitarbeiter reicht einen Beleg fuer eine Mahlzeit ein
- Der Beleg enthaelt Datum, Betrag und ist einem Anbieter zuordenbar
- Pro Arbeitstag wird maximal eine Mahlzeit bezuschusst
- Der Eigenanteil des Mitarbeiters wird eingehalten
Was zaehlt als Beleg?
Im Homeoffice akzeptierte Belege sind unter anderem:
- Lieferdienst-Rechnungen (z.B. Lieferando, Wolt)
- Supermarkt-Kassenbons fuer Mittagessen-Zutaten
- Restaurantrechnungen (z.B. Mittagspause ausser Haus)
- Baeckerei- und Imbiss-Belege
Praktische Umsetzung fuer Remote-Teams
Die digitale Belegerfassung macht den Essenszuschuss im Homeoffice besonders einfach. Mitarbeiter fotografieren ihren Beleg und laden ihn ueber die App hoch — unabhaengig davon, ob sie im Buero oder zu Hause arbeiten.
- Mitarbeiter fotografiert den Beleg mit dem Smartphone
- Upload ueber die Mittagsbonus-App
- Automatische OCR-Erkennung extrahiert Betrag und Datum
- Sachbezug wird automatisch berechnet
- Monatlicher DATEV-Export fuer die Lohnabrechnung
Vorteile fuer Arbeitgeber
Der Essenszuschuss im Homeoffice ist ein attraktiver Benefit, der die Mitarbeiterbindung staerkt. Gerade in Zeiten von Remote Work signalisiert er Wertschaetzung — und kostet den Arbeitgeber dank Steuerfreiheit weniger als eine vergleichbare Gehaltserhoehung.