Essenszuschuss 2026: Was Arbeitgeber wissen muessen
Der steuerfreie Essenszuschuss bleibt auch 2026 einer der beliebtesten Benefits in Deutschland. Mit den aktualisierten Sachbezugswerten ergeben sich fuer Arbeitgeber neue Moeglichkeiten, ihre Mitarbeiter zu unterstuetzen — und gleichzeitig Lohnnebenkosten zu sparen.
Was ist ein Essenszuschuss?
Ein Essenszuschuss ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung, bei der das Unternehmen die Verpflegungskosten der Mitarbeiter bezuschusst. Bis zum steuerlichen Sachbezugswert bleibt dieser Zuschuss sozialversicherungs- und steuerfrei — ein Vorteil fuer beide Seiten.
Sachbezugswerte 2026
Die Sachbezugswerte fuer Mahlzeiten werden jaehrlich vom Bundesfinanzministerium angepasst. Fuer 2026 gelten folgende Werte:
| Mahlzeit | Sachbezugswert 2025 | Sachbezugswert 2026 |
|---|---|---|
| Mittagessen | 4,13 EUR | 4,40 EUR |
| Abendessen | 4,13 EUR | 4,40 EUR |
| Fruehstueck | 2,17 EUR | 2,30 EUR |
Voraussetzungen fuer die Steuerfreiheit
- Der Zuschuss darf den Sachbezugswert nicht uebersteigen
- Pro Arbeitstag darf nur eine Mahlzeit bezuschusst werden
- Der Mitarbeiter muss einen Eigenanteil von mindestens 3,10 EUR leisten
- Es muss ein Beleg (Kassenbon) vorliegen
- Die Mahlzeit muss an einem Arbeitstag eingenommen worden sein
Best Practices fuer Arbeitgeber
Moderne Unternehmen setzen auf digitale Loesungen, um den Verwaltungsaufwand beim Essenszuschuss zu minimieren. Statt manueller Excel-Listen und Papierbelege empfehlen wir:
- Digitale Belegerfassung per App
- Automatische OCR-Erkennung der Belegdaten
- Automatische Berechnung der Sachbezugswerte
- DATEV-Export fuer die Lohnbuchhaltung