Der grosse Essenszuschuss-Ratgeber
Alles, was Arbeitgeber ueber den steuerfreien Essenszuschuss wissen muessen: Sachbezugswerte, steuerliche Vorteile, Voraussetzungen und die digitale Umsetzung.
Was ist ein Essenszuschuss?
Ein Essenszuschuss (auch Verpflegungszuschuss oder Sachbezug fuer Mahlzeiten) ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung, bei der das Unternehmen die Verpflegungskosten der Mitarbeiter teilweise oder vollstaendig uebernimmt. Bis zum sogenannten Sachbezugswert ist dieser Zuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei.
Sachbezugswerte 2024–2026
Die Sachbezugswerte werden jaehrlich angepasst. Hier die Entwicklung der letzten drei Jahre:
| Mahlzeit | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|
| Mittagessen | 4,00 EUR | 4,13 EUR | 4,40 EUR |
| Abendessen | 4,00 EUR | 4,13 EUR | 4,40 EUR |
| Fruehstueck | 2,00 EUR | 2,17 EUR | 2,30 EUR |
| Gesamt (pro Tag) | 6,00 EUR | 6,30 EUR | 6,70 EUR |
Steuerliche Vorteile
Fuer Arbeitgeber
Keine Sozialversicherungsbeitraege
Der Essenszuschuss bis zum Sachbezugswert ist sozialversicherungsfrei. Das spart rund 20% gegenueber einer Bruttolohnerhoehung.
Betriebsausgabe
Der Zuschuss ist als Betriebsausgabe voll absetzbar und mindert den zu versteuernden Gewinn.
Mitarbeiterbindung
Ein Essenszuschuss steigert die Zufriedenheit und hilft bei der Gewinnung neuer Fachkraefte.
Fuer Arbeitnehmer
Steuerfreier Zuschuss
Der Sachbezug ist fuer Arbeitnehmer steuerfrei — das volle Netto kommt an.
Kein SV-Abzug
Keine Sozialversicherungsbeitraege auf den Essenszuschuss — mehr Netto vom Brutto.
Flexibilitaet
Mitarbeiter koennen ueberall essen — Kantine, Restaurant, Lieferdienst oder Supermarkt.
Voraussetzungen
Damit der Essenszuschuss steuerfrei bleibt, muessen folgende Bedingungen erfuellt sein:
- ✓Der Zuschuss darf den Sachbezugswert nicht uebersteigen
- ✓Pro Arbeitstag darf nur eine Mahlzeit bezuschusst werden (15 Tage-Regel)
- ✓Der Mitarbeiter muss einen Eigenanteil von mindestens 3,10 EUR leisten
- ✓Es muss ein Beleg (Kassenbon, Rechnung) vorliegen
- ✓Die Mahlzeit muss an einem Arbeitstag eingenommen worden sein
- ✓Keine Bezuschussung an Urlaubs-, Krankheits- und Feiertagen
- Bei Ueberschreitung des Sachbezugswerts wird der gesamte Betrag steuerpflichtig
- Ohne Beleg ist keine steuerfreie Erstattung moeglich
- Die 15-Tage-Regel (max. 15 bezuschusste Tage pro Monat) kann bei Betriebspruefungen relevant sein
Rechenbeispiele
Beispiel: Einzelner Arbeitstag
| Position | Betrag |
|---|---|
| Belegbetrag (Mittagessen) | 12,50 EUR |
| Sachbezugswert 2026 | 4,40 EUR |
| Abzgl. Eigenanteil Mitarbeiter | − 3,10 EUR |
| Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss | = 1,30 EUR |
Hochrechnung auf ein Jahr
| Berechnung | Wert |
|---|---|
| Arbeitstage pro Jahr | 220 |
| Sachbezugswert pro Tag | 4,40 EUR |
| Max. Zuschuss pro Tag | 1,30 EUR |
| Max. steuerfreier Zuschuss / Jahr | 286,00 EUR |
| Sachbezug pro Mitarbeiter / Jahr | 968,00 EUR |
Digitale Umsetzung
Die manuelle Verwaltung von Essenszuschuessen ueber Excel-Listen und Papierbelege ist fehleranfaellig und zeitaufwaendig. Moderne Unternehmen setzen auf digitale Loesungen wie Mittagsbonus.
Belegerfassung per App
Mitarbeiter fotografieren ihren Beleg und laden ihn ueber die App hoch.
Automatische OCR
Betrag, Datum und Haendler werden automatisch per OCR erkannt.
Sachbezugsberechnung
Der steuerfreie Zuschuss wird automatisch berechnet.
DATEV-Export
Monatlicher Export fuer die Lohnbuchhaltung im DATEV-Format.
Essenszuschuss einfach digital verwalten
Starten Sie jetzt mit Mittagsbonus und automatisieren Sie Ihren Essenszuschuss — von der Belegerfassung bis zum DATEV-Export.