Ratgeber 2026

Der grosse Essenszuschuss-Ratgeber

Alles, was Arbeitgeber ueber den steuerfreien Essenszuschuss wissen muessen: Sachbezugswerte, steuerliche Vorteile, Voraussetzungen und die digitale Umsetzung.

Was ist ein Essenszuschuss?

Ein Essenszuschuss (auch Verpflegungszuschuss oder Sachbezug fuer Mahlzeiten) ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung, bei der das Unternehmen die Verpflegungskosten der Mitarbeiter teilweise oder vollstaendig uebernimmt. Bis zum sogenannten Sachbezugswert ist dieser Zuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei.

Die Rechtsgrundlage bildet § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG in Verbindung mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Die Sachbezugswerte werden jaehrlich vom Bundesfinanzministerium per Verordnung festgelegt.

Sachbezugswerte 2024–2026

Die Sachbezugswerte werden jaehrlich angepasst. Hier die Entwicklung der letzten drei Jahre:

Mahlzeit202420252026
Mittagessen4,00 EUR4,13 EUR4,40 EUR
Abendessen4,00 EUR4,13 EUR4,40 EUR
Fruehstueck2,00 EUR2,17 EUR2,30 EUR
Gesamt (pro Tag)6,00 EUR6,30 EUR6,70 EUR

Steuerliche Vorteile

Fuer Arbeitgeber

Keine Sozialversicherungsbeitraege

Der Essenszuschuss bis zum Sachbezugswert ist sozialversicherungsfrei. Das spart rund 20% gegenueber einer Bruttolohnerhoehung.

Betriebsausgabe

Der Zuschuss ist als Betriebsausgabe voll absetzbar und mindert den zu versteuernden Gewinn.

Mitarbeiterbindung

Ein Essenszuschuss steigert die Zufriedenheit und hilft bei der Gewinnung neuer Fachkraefte.

Fuer Arbeitnehmer

Steuerfreier Zuschuss

Der Sachbezug ist fuer Arbeitnehmer steuerfrei — das volle Netto kommt an.

Kein SV-Abzug

Keine Sozialversicherungsbeitraege auf den Essenszuschuss — mehr Netto vom Brutto.

Flexibilitaet

Mitarbeiter koennen ueberall essen — Kantine, Restaurant, Lieferdienst oder Supermarkt.

Voraussetzungen

Damit der Essenszuschuss steuerfrei bleibt, muessen folgende Bedingungen erfuellt sein:

  • Der Zuschuss darf den Sachbezugswert nicht uebersteigen
  • Pro Arbeitstag darf nur eine Mahlzeit bezuschusst werden (15 Tage-Regel)
  • Der Mitarbeiter muss einen Eigenanteil von mindestens 3,10 EUR leisten
  • Es muss ein Beleg (Kassenbon, Rechnung) vorliegen
  • Die Mahlzeit muss an einem Arbeitstag eingenommen worden sein
  • Keine Bezuschussung an Urlaubs-, Krankheits- und Feiertagen
Achtung:
  • Bei Ueberschreitung des Sachbezugswerts wird der gesamte Betrag steuerpflichtig
  • Ohne Beleg ist keine steuerfreie Erstattung moeglich
  • Die 15-Tage-Regel (max. 15 bezuschusste Tage pro Monat) kann bei Betriebspruefungen relevant sein

Rechenbeispiele

Beispiel: Einzelner Arbeitstag

PositionBetrag
Belegbetrag (Mittagessen)12,50 EUR
Sachbezugswert 20264,40 EUR
Abzgl. Eigenanteil Mitarbeiter− 3,10 EUR
Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss= 1,30 EUR

Hochrechnung auf ein Jahr

BerechnungWert
Arbeitstage pro Jahr220
Sachbezugswert pro Tag4,40 EUR
Max. Zuschuss pro Tag1,30 EUR
Max. steuerfreier Zuschuss / Jahr286,00 EUR
Sachbezug pro Mitarbeiter / Jahr968,00 EUR

Digitale Umsetzung

Die manuelle Verwaltung von Essenszuschuessen ueber Excel-Listen und Papierbelege ist fehleranfaellig und zeitaufwaendig. Moderne Unternehmen setzen auf digitale Loesungen wie Mittagsbonus.

Belegerfassung per App

Mitarbeiter fotografieren ihren Beleg und laden ihn ueber die App hoch.

Automatische OCR

Betrag, Datum und Haendler werden automatisch per OCR erkannt.

Sachbezugsberechnung

Der steuerfreie Zuschuss wird automatisch berechnet.

DATEV-Export

Monatlicher Export fuer die Lohnbuchhaltung im DATEV-Format.

Essenszuschuss einfach digital verwalten

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