Steuern

Sachbezugswerte 2026: Alle Aenderungen

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Zum 1. Januar 2026 hat das Bundesfinanzministerium die Sachbezugswerte fuer Mahlzeiten erneut angehoben. Diese jaehrliche Anpassung orientiert sich am Verbraucherpreisindex und wirkt sich direkt auf die Hoehe des steuerfreien Essenszuschusses aus.

Die neuen Werte im Ueberblick

202420252026
Mittagessen / Abendessen4,00 EUR4,13 EUR4,40 EUR
Fruehstueck2,00 EUR2,17 EUR2,30 EUR
Gesamt (pro Tag)6,00 EUR6,30 EUR6,70 EUR

Was bedeutet das fuer Arbeitgeber?

Die Erhoehung der Sachbezugswerte bedeutet, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen hoeheren steuerfreien Zuschuss gewaehren koennen. Bei 220 Arbeitstagen pro Jahr und einem Mittagessen-Zuschuss ergibt sich:

Berechnung20252026
Sachbezugswert pro Tag4,13 EUR4,40 EUR
Arbeitstage pro Jahr220220
Max. Zuschuss pro Jahr908,60 EUR968,00 EUR
Differenz (Mehrvorteil)+59,40 EUR
Der maximale steuerfreie Vorteil pro Mitarbeiter steigt 2026 auf 968,00 EUR jaehrlich — das sind knapp 60 EUR mehr als im Vorjahr.

Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

Die neuen Sachbezugswerte muessen ab Januar 2026 in der Lohnabrechnung beruecksichtigt werden. Wichtig: Die Werte gelten rueckwirkend fuer das gesamte Kalenderjahr.

  • Lohnabrechnungssoftware auf neue Werte aktualisieren
  • Eigenanteil der Mitarbeiter ggf. anpassen
  • DATEV-Buchungsschluessel pruefen
  • Mitarbeiter ueber die Erhoehung informieren

Automatische Anpassung mit Mittagsbonus

Mittagsbonus aktualisiert die Sachbezugswerte automatisch zum Jahreswechsel. Sie muessen nichts manuell umstellen — die Berechnung und der DATEV-Export verwenden immer die aktuellen Werte.

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