Sachbezugswerte 2026: Alle Aenderungen
Zum 1. Januar 2026 hat das Bundesfinanzministerium die Sachbezugswerte fuer Mahlzeiten erneut angehoben. Diese jaehrliche Anpassung orientiert sich am Verbraucherpreisindex und wirkt sich direkt auf die Hoehe des steuerfreien Essenszuschusses aus.
Die neuen Werte im Ueberblick
| 2024 | 2025 | 2026 | |
|---|---|---|---|
| Mittagessen / Abendessen | 4,00 EUR | 4,13 EUR | 4,40 EUR |
| Fruehstueck | 2,00 EUR | 2,17 EUR | 2,30 EUR |
| Gesamt (pro Tag) | 6,00 EUR | 6,30 EUR | 6,70 EUR |
Was bedeutet das fuer Arbeitgeber?
Die Erhoehung der Sachbezugswerte bedeutet, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen hoeheren steuerfreien Zuschuss gewaehren koennen. Bei 220 Arbeitstagen pro Jahr und einem Mittagessen-Zuschuss ergibt sich:
| Berechnung | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Sachbezugswert pro Tag | 4,13 EUR | 4,40 EUR |
| Arbeitstage pro Jahr | 220 | 220 |
| Max. Zuschuss pro Jahr | 908,60 EUR | 968,00 EUR |
| Differenz (Mehrvorteil) | +59,40 EUR |
Auswirkungen auf die Lohnabrechnung
Die neuen Sachbezugswerte muessen ab Januar 2026 in der Lohnabrechnung beruecksichtigt werden. Wichtig: Die Werte gelten rueckwirkend fuer das gesamte Kalenderjahr.
- Lohnabrechnungssoftware auf neue Werte aktualisieren
- Eigenanteil der Mitarbeiter ggf. anpassen
- DATEV-Buchungsschluessel pruefen
- Mitarbeiter ueber die Erhoehung informieren
Automatische Anpassung mit Mittagsbonus
Mittagsbonus aktualisiert die Sachbezugswerte automatisch zum Jahreswechsel. Sie muessen nichts manuell umstellen — die Berechnung und der DATEV-Export verwenden immer die aktuellen Werte.